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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

1.1 Es gilt deutsches Recht.
1.2 Nachstehende Bedingungen gelten für die gesamte Dauer sämtlicher Geschäftsverbindungen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind für den Auftragnehmer auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.



2. Auftragsannahme


Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Vorangehende Angebote erfolgen unverbindlich.



3. Eigentums- und Urheberrechte


Sämtliche im Rahmen und im Vorfeld der Geschäftsbeziehung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen, insb. Entwürfe und Kalkulationen, unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht des Auftragnehmers. Eine Vervielfältigung oder Aushändigung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Für den Fall der Nichterteilung des Auftrages, sind diese vollständig und unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.


 

4. Lieferfristen


Ist es dem Auftragnehmer aus unverschuldeten Gründen, insb. höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder schlechter Witterungsverhältnisse nicht möglich die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der anhaltenden Behinderung.



5. Förmliche Abnahme


Eine Abnahmefiktion tritt ohne Erklärung des Auftraggebers ein, sofern das Werk, ungeachtet unwesentlicher Mängel, vertragsgemäß hergestellt wurde und der Auftraggeber eine Frist von zwölf Werktagen nach der zweiten Aufforderung zur Abnahme verstreichen lässt.



6. Rügepflicht


6.1 Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

 

6.2 Bei geringfügigen Abweichungen des verwendeten Naturmaterials in Form, Farbe und Oberflächenstruktur, handelt es sich nicht um Mängel. 



7. Pauschalierter Schadensersatz

 

Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag vor Abnahme des Werkes, ist der Auftragnehmer im Rahmen des Schadensersatzes berechtigt, als Pauschale 10 % der Gesamtauftragssumme für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten sowie für entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Auftragnehmer kann auch einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen.



8. Eigentumsvorbehalt


8.1 Der Auftragnehmer behält sich bis zu vollständigen Zahlung der Vergütung das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen vor.

 

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sowie den Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.


8.3 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenständen durch Einbau zu einem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks des Auftraggebers, tritt dieser schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten resultierenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände an den Auftragnehmer ab.



9. Gerichtsstand


Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern ein Verbraucher an der Vertragsbeziehung nicht beteiligt ist.

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